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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel SMARTIES® „Gewinne mit etwas Glück 1 von 30 Reisen mit SMARTIES® & FAMILOTEL®

Aktionszeitraum: 01.01.2024 – 30.04.2024

  1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

    Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Homepage des Veranstalters (www.smarties.de/reise).

    Veranstalter des Gewinnspiels ist die Nestlé Deutschland AG, Lyoner Straße 23 in 60528 Frankfurt am Main (nachfolgend „Veranstalter“).

    Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.
     
  2. Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist vom Erwerb mindestens einer SMARTIES® Aktionspackung im Aktionszeitraum, dessen bzw. deren Kassenbon bis zum Aktionsende aufbewahrt wird, abhängig. Wir behalten uns vor, den Kassenbon im Falle eines Gewinns als Kaufnachweis zu überprüfen.

    Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind Mitarbeitender der Nestlé Deutschland AG.
    Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
    Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vor bei:
    • Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels
    • Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
    • unlauterem Handeln oder
    • falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
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    Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
     
  3. Aktionsprodukte und Aktionszeitraum


    SMARTIES® Aktionsprodukte sind gekennzeichnet durch die Bewerbung der Aktion „Gewinnt: 1 von 30 Reisen mit Familotel". Der Aktionszeitraum beginnt am 01.01.2024, 00:00 Uhr, und endet am 30.04.2024, 23:59 Uhr.

  4. Teilnahmevoraussetzungen


    Für die Teilnahme muss der Teilnehmer innerhalb des Aktionszeitraums im Handel ein SMARTIES® Aktionsprodukt kaufen und seine persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Anschrift und E-Mail Adresse) über die Gewinnspielmaske auf der Aktionswebseite www.smarties.de/reise wahrheitsgemäß und vollständig eingeben. Der Kassenbon ist zur Verifikation im Gewinnfall aufzubewahren.

    Die Teilnahme ist ausschließlich online möglich.

    Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

  5. Gewinne, Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung des Gewinns


    Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern und Teilnehmerinnen verlosen wir dreißigmal den folgenden Familotel Gewinngutschein an die verschiedenen Gewinner und Gewinnerinnen:

    Der Gewinngutschein gilt für jeweils 3 Nächte ausschließlich für 2 Erwachsene und alle im Haushalt lebenden Kinder unter 16 Jahren (Alter des/der Kinder zum Zeitpunkt der Reise) inklusive der im Zielhotel jeweils am höchsten angebotenen Verpflegungsart (mehr zu den Verpflegungskategorien von Familotel finden Sie hier) und Kids-All-Inclusive in allen Familotel Mitgliedsbetrieben.

    Die Zeiträume Faschings- und Weihnachtsferien sowie Silvester und der Monat August sind grundsätzlich ausgenommen. Ansonsten ist der Gewinn nach Verfügbarkeit der Hotels einlösbar. Der Gewinner teilt der Familotel AG spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Anreisetag den gewünschten Reisezeitraum und das gewünschte Hotel mit. Der Gewinner hat hierbei keinen Anspruch auf Unterbringung in einem bestimmten Familotel. Die Familotel AG darf ein alternatives Familotel zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gewinner zumutbar ist.

    Die Kosten für die An- und Abreise zum Reiseziel trägt der Gewinner. Sofern am gewählten Reiseort eine Kurtaxe, Tourismusabgabe oder eine vergleichbare lokale Sonderabgabe anfällt, ist diese vom Gewinner zu tragen. Optional zubuchbare Leistungen sind ebenfalls vom Gewinner zu tragen.

    Der Gewinngutschein ist ab der Ausstellung drei Jahre gültig und nicht in bar auszahlbar und nicht übertragbar. Ein Ausgleich einer möglichen Wertdifferenz ist ausgeschlossen.

    Einlösung nur über den Familotel Info-Service sowie nur nach Verfügbarkeit der Hotels möglich.

    Teilnahmeschluss ist der 30.04.2024.

    Die Ermittlung der Gewinner erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Ziehung unter allen Teilnehmenden. Der Veranstalter wird, nach der Auslosung, allen Gewinnern per E-Mail einen Gewinn-Code sowie alle Details für die Einlösung des Gewinngutscheins mitteilen.

    Bei weiteren Fragen zum Gewinn oder zum Gutschein können die Teilnehmer/ Teilnehmerinnen den Verbraucherservice per E-Mail kontaktieren: verbraucherservice@de.nestle.com

  6. Beendigung des Gewinnspiels
     

    Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder seinen Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen Gründen (z. B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Soft- oder Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße und planmäßige Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren. Eine Änderung der Teilnahmebedingungen erfolgt nur, wenn dies aus rechtlichen Gründen zwingend notwendig ist.

  7. Datenschutz

    Hinweise zum Datenschutz können hier eingesehen werden: https://www.nestle.de/info/rechtshinweise.
     
  8. Anwendbares Recht

    Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
     
  9. Salvatorische Klausel


    Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.